27. Dezember 2012
Ab Januar wird jeder Haushalt zu Kasse gebeten: Statt pro Fernseh- oder Radiogerät wird die neue Rundfunkgebühr in Höhe von 17,98 Euro pro Monat für jede Wohnung fällig. Florian Schwab vom Südwestrundfunk beantwortet unsere Fragen rund um den Beitrag, der die bisherige GEZ-Gebühr ersetzt.
Herr Schwab, muss man ab Januar auch bezahlen, wenn man kein Fernseh- oder Radiogerät hat?
Florian Schwab: Die einfache Regel lautet: Eine Wohnung. Ein Betrag. Und die Beitragshöhe bleibt stabil bei 17,98 Euro. Auf die Bereitstellung von Geräten kommt es nicht mehr an. Damit profitiert die Solidargemeinschaft von den Vorteilen dieses einfachen Finanzierungsmodells. Rund 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren zahlen, werden so entlastet. Einige wenige zahlen künftig mehr als heute, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger die bislang nur einen PC oder ein Radiogerät angemeldet haben. Und es gibt auch Bürgerinnen und Bürger, die keine klassischen Rundfunkgeräte haben, rein statistisch gesehen ist diese Gruppe äußerst klein. Zumal sich die zahlreichen neuartigen Rundfunkempfangsgeräte wie Smartphones, Tablet-PCs nur schwer einzelnen Personen zuordnen lassen.
Was ändert sich für Familien und Wohngemeinschaften? Bisher musste die GEZ-Gebühr ja oft mehrfach bezahlt werden.
Schwab: Auch für sie gilt: Ein Beitrag pro Wohnung. Familien mit erwerbstätigen Kindern, WGs oder nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig weniger als bisher.
Gibt es auch Ausnahmen ? beispielsweise für Hartz IV-Empfänger, die sich in der Vergangenheit von der GEZ-Gebühr befreien lassen konnten?
Schwab: Das Solidarprinzip des neuen Rundfunkmodells nimmt Rücksicht: Menschen mit Behinderung beteiligen sich mit einem reduzierten, monatlichen Beitrag in Höhe von 5,99 Euro statt 17,98 Euro und profitieren von dem barrierefreien Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag befreien lassen. Bürgerinnen und Bürger, die einkommensabhängig, soziale Leistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, können sich auf Antrag weiterhin vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Wie sieht es mit dem Radio am Arbeitsplatz aus ? wird dafür auch eine Gebühr fällig?
Schwab: Im neuen Beitragssystem richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge. Auf die Geräte, die am Arbeitsplatz stehen kommt es dann nicht mehr an. Das Radio am Arbeitsplatz ist folglich nicht beitragspflichtig.
Erfolgt die Umstellung auf die Rundfunkgebühr automatisch oder muss jeder selbst aktiv werden?
Schwab: Der neue Rundfunkbeitrag startet automatisch zum 1. Januar 2013. Für den größten Teil der Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts, sie müssen auch nicht aktiv werden. Wer künftig mehr bezahlen muss, wurde bereits vom Beitragsservice angeschrieben. Diejenigen, die durch das neue Beitragsmodell entlastet werden, müssen ihre Änderungen dem Beitragsservice mitteilen. Das sind im Wesentlichen Familien, Wohn- und Lebensgemeinschaften, die aktuell mehr als 17,98 Euro bezahlen. Alle dazu notwendigen Informationen finden sich auf der Internetseite:
www.rundfunkbeitrag.de.
Bei allen Korrespondenzen empfehlen wir, die bisherige neunstellige Teilnehmernummer anzugeben, die beispielsweise im Bankauszug zu finden ist. Das erleichtert den Umstellungsprozess erheblich.