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Vollstreckung von Geldsanktionen aus dem Ausland


30. August 2012
 

Obwohl ausländische Geldsanktionen schon seit einiger Zeit vollstreckbar sind, wird hiervon, jedenfalls nach Kenntnis des Verfassers, offenbar wenig Gebrauch gemacht.
 

Dies mag daran liegen, dass das Verfahren kompliziert ist. Einen entsprechenden Rückschluss, dass bisher gar nicht so oft wie erwartet die Vollstreckung in Deutschland beantragt wird, ziehe ich daraus, dass es nur ganz wenige Entscheidungen über diese Fälle gibt, die bisher bekannt geworden sind.

Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang Geldsanktionen gegen Fahrzeughalter. Es gibt in verschiedenen Ländern der EU, für die das Vollstreckungsabkommen gilt, eine Halterhaftung, die in Deutschland ausgeschlossen ist. Halterhaftung heißt in dem Zusammenhang, dass der Betroffene alleine deswegen haftet, weil ein Verkehrsverstoß mit dem Fahrzeug des Fahrzeughalters begangen wurde.

In einem solchen Fall könnte man sich nun vorstellen, dass die Vollstreckung generell in Deutschland ausgeschlossen ist. Aber Vorsicht: Das ist nicht der Fall. Erste Entscheidungen, beispielsweise Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.02.2012, AZ: III/3 AR 6/11, legen das Vollstreckungsabkommen so aus, dass eine Vollstreckung nur dann unzulässig sei, wenn der Betroffene den Einwand des fehlenden eigenen Verschuldens gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend macht.

Bewilligungsbehörde heißt in diesem Zusammenhang die Behörde, die in Deutschland über die Vollstreckung entscheidet. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bochum ist die Vollstreckung aus der sogenannten Halterhaftung unzulässig, wenn der Betroffene im ausländischen Verfahren nicht die Gelegenheit erhielt, einzuwenden, dass er nicht verantwortlich zu machen sei und dies auch gegenüber der Bewilligungsbehörde erklärte.

Wenn es also um Fälle der Halterhaftung geht, sollte schon gegenüber der ausländischen Behörde der Einwand erhoben werden, dass man nicht verantwortlich sei. Diese Mitteilung an die ausländische Behörde sollte dann in einer Form erfolgen, die den Zugang dort nachweist (beispielsweise Fax).
 
 

Rechtsanwalt Thomas Rogge

30.08.2012 - aktualisiert: 30.08.2012 09:48 Uhr

 

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