2. SEPTEMBER 2010
Mit seiner Entscheidung vom 25. Juni 2010 hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) den Rechtsanwalt für Medizinrecht Wolfgang Putz vom Tötungsvorwurf freigesprochen und landauf landab für Furore gesorgt. Denn mit diesem Grundsatzurteil hat der BGH das Selbstbestimmungsrecht schwerstkranker oder sterbender Menschen massiv gestärkt. Was genau dahinter steckt, wollten wir von Wolfgang Putz selbst wissen und fragten nach.
Herr Putz, Sie sind in zweiter Instanz vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Was bedeutet dieses Urteil für Sie?
Wolfgang Putz: Dieses Urteil hat eine große Last von mir genommen. Auch wenn ich nie gezweifelt habe, dass ich richtig gehandelt hatte und dass ich sicher spätestens in zweiter Instanz freigesprochen werde, so nahm der Druck doch unmerklich immer mehr zu. Das habe ich erst so richtig nach dem Freispruch wahrgenommen. Aber viel wichtiger ist, dass dieses Urteil für mich der »Oskar« für mein Lebenswerk ist, der Kampf um die Selbstbestimmung am Lebensende. Seit 1984 setze ich mich dafür ein in zahllosen Veröffentlichungen, Vorträgen, in mittlerweile über 270 rechtlichen Absicherungen von Fällen passiver Sterbehilfe als Rechtsanwalt und schließlich als Dozent an der Universität. Das Urteil ist das letzte Steinchen im Puzzle des Rechts am Lebensende.
Was war geschehen?
Wolfgang Putz: Eine Frau, seit fünf Jahren im Koma, lag im Sterben. Die künstliche Lebensverlängerung war nach einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren beendet, also legale passive Sterbehilfe durch die Tochter geleistet worden. Dann drohte plötzlich eine Juristin des Pflegeheimes den Kindern mit Hausverbot und mit der Wiederaufnahme der lebensverlängernden ärztlichen Ernährungstherapie. Natürlich war dieses Vorhaben krass rechtswidrig. Deshalb ließ ich die benötigte Sonde entfernen. Der Skandal dieses Falles ist, dass sich die Staatsmacht, konkret die Staatsanwaltschaft Fulda, auf die falsche Seite geschlagen hat. Sie verhaftete die Kinder und ließ der Frau eine neue Sonde legen, wobei die schwerstkranke Patientin zwei Wochen später an dieser starb.
Sie setzen sich seit Jahren für Menschen ein, die nicht mehr bei Bewusstsein sind, aber nicht sterben können. Darf das Leben eines Patienten gegen seinen Willen einfach verlängert werden?
Wolfgang Putz: Nein, natürlich nicht! Zum ersten Mal ist jetzt auch höchstrichterlich festgestellt worden, dass die künstliche Lebensverlängerung gegen den Willen des Patienten eine strafbare Körperverletzung ist. In Zukunft wird man dafür zu Schadensersatz und Strafe verurteilt werden!
Was wünschen Sie sich von der Ärzteschaft?
Wolfgang Putz: Die Ärzteschaft ist vor allem berufen, jene Menschen sterben zu lassen, bei denen die machbare künstliche Lebensverlängerung bereits gegen jegliche medizinischen Standards und gegen das medizinische Ethos verstößt. Fehlt ein sinnvolles Therapieziel, dann muss der Patient unter Palliativtherapie sterben dürfen, ohne dass man nach seinem Willen fragt. Der Weiterbehandlung fehlt die medizinische Indikation. Allein deshalb würden sich weiterbehandelnde Ärzte strafbar machen.
Auch das hat das Urteil klar festgestellt. Für die anderen Fälle, in denen eine Weiterbehandlung des Patienten zur Verlängerung seines Lebens ärztlich vertretbar ist, müssen die Ärzte lernen, dass sie an den Willen des Patienten gebunden sind. Möchte der Patient sterben und lehnt die angebotene medizinische Behandlung ab, sei es aktuell oder aufgrund seines bei Bewusstlosigkeit fortdauernden Patientenwillens, müssen die Ärzte sein Sterben zulassen und nur noch Schmerzen und Leiden lindern.
Was bedeutet für Sie das Patientenverfügungsgesetz?
Wolfgang Putz: Das Patientenverfügungsgesetz ist wie übrigens das Urteil des Bundesgerichtshofs auch nur eine Klarstellung und Wiederholung dessen, was längst Recht ist. Tatsächlich hat sich aber eine unglaubliche psychologische Wirkung entfaltet, wie eben auch durch das Urteil. Nun endlich werden Menschenrechte am Lebensende auch in Deutschland beachtet.