12. August 2010
Hier das tolle neue Handy, dort die schicke Leder-Handtasche und lokale Spezialitäten aus dem Urlaubsort dürfen natürlich auch mit in den Koffer, wenn die Reise langsam wieder in Richtung Heimat geht. Am Duty-Free noch schnell eine Stange Zigaretten und den guten Cognac eingekauft, dann kann‘s losgehen, in den Alltag. Doch: Was darf eigentlich alles in Deutschland eingeführt werden? Wir sprachen mit Zolloberinspektor Jan Westphal vom Zoll am Stuttgarter Flughafen.
Herr Westphal, was wird denn in letzter Zeit am häufigsten versucht, am Zoll vorbei zu schmuggeln?
Westphal: Hier am Stuttgarter Flughafen hat sich der Warenkreis in den letzten Jahren nicht signifikant verändert. Im privaten Reiseverkehr sind dies hauptsächlich Zigaretten, Textilien und Goldschmuck. Auch elektronische Geräte, die in Deutschland beispielsweise noch nicht erhältlich sind, werden ohne vorschriftsmäßige Anmeldung eingeführt zum Beispiel Tablet-Computer.
Hinzu kommen, gerade jetzt in der Hauptreisezeit, Waren, die Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverboten unterliegen. Dies sind zum Beispiel artgeschützte Korallen, Korallenschmuck, Textilien aus Schlangenleder oder auch Schmuckstücke aus Elefantenhaar und Elfenbein, die Reisende aus ihren Urlaubsländern ohne die notwendigen artenschutzrechtlichen Einfuhrdokumente mitbringen.
Beobachten Sie, dass die Reisenden das bewusst machen, oder wissen sie meistens einfach nicht besser Bescheid?
Westphal: Der Satz »Das habe ich nicht gewusst« fällt leider häufig in den Zollkontrollen. Trotz der Öffentlichkeitsarbeit des Zolls stellen wir immer wieder fest, dass sich die Reisenden nicht ausreichend über die Einreisebestimmungen informieren und dann aus Unwissenheit Waren, die sie beim Zoll anmelden müssten, nicht deklarieren. Umso ärgerlicher ist dies für die Reisenden, die sich im Ausland über Zollbestimmungen informieren wollen und dann teilweise unzutreffend, zum Beispiel durch den Händler vor Ort informiert werden. Es ist daher immer von Vorteil, sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen in die Europäische Union direkt beim deutschen Zoll zu informieren.
Es gibt aber auch Fälle, in denen bewusst versucht wird, die Einreisebestimmungen zu umgehen. Beispielsweise wurden in Erbsenbeutel versteckte Goldarmreifen oder in Bettwäsche eingewickelter Schmuck aufgefunden.
Welche Freigrenzen müssen eingehalten werden?
Westphal: Die Reisefreigrenzen werden grundsätzlich bei privater Einreise aus Drittländern, das sind alle Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, sowie aus steuerlichen Sondergebieten, zum Beispiel Kanarische Inseln oder Insel Helgoland, gewährt.
Waren für Flug- und Seereisende sind bis zu einem Warenwert von 430 Euro von den Einfuhrabgaben befreit. Sollten Sie auf dem Landweg in die Europäische Union einreisen zum Beispiel an der Grenze zur Schweiz sind Waren bis zu einem Wert von 300 Euro einfuhrabgabenfrei. Für Reisende unter 15 Jahren sind Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro einfuhrabgabenfrei. Spezielle Regelungen gibt es für hochsteuerbare Waren wie zum Beispiel Tabakwaren, Alkohol und Kraftstoffe. Einfuhrabgabenbefreit sind Tabakwaren entweder 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Wohlgemerkt oder! Auch eine anteilige Zusammenstellung der Waren ist möglich. An Alkohol kann entweder bis zu einem Liter Spirituosen von mehr als 22 Prozent vol., zwei Liter Spirituosen bis 22 Prozent vol., vier Liter nicht schäumende Weine oder 16 Liter Bier eingeführt werden. Auch hier kann anteilig gemischt werden. Bei Kraftstoffen gilt: Die im Hauptbehälter des Motorfahrzeugs befindliche Menge und bis zu zehn Liter, für dieses Motorfahrzeug bestimmt, in einem tragbaren Reservebehälter.
Weitere spezielle Regelungen gibt es für Arzneimittel. Hier darf nur die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge mitgeführt werden. Es gibt keine Reisefreimenge bei der Einfuhr von Medikamenten, die für dritte Personen in deren Auftrag oder als Geschenk mitgebracht werden.
Werden Waren über der Reisefreigrenze eingeführt, sind diese beim Zoll anzumelden. Generell anmeldepflichtig sind gewerbliche Waren und spezielle Warenkreise, die so genannten Verboten und Beschränkungen unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Waffen. Zudem müssen bei Reisen in oder aus Drittländern Barmittel im Wert von 10 000 Euro oder mehr beim Zoll unaufgefordert schriftlich anmelden.
Was passiert, wenn Sie Reisende erwischen, die sich nicht an die Obergrenzen gehalten haben?
Westphal: Zu entrichten sind auf jeden Fall die fälligen Einfuhrabgaben. Dazu kommt je nach Einzelfall ein Zuschlag, der bis zur gleichen Höhe der Einfuhrabgaben festgesetzt werden kann. Häufig droht sogar ein Strafverfahren oder die Sicherstellung der geschmuggelten Waren.
Was war das Kurioseste, das sie bisher im Koffer eines Urlaubers gefunden haben?
Westphal: Da über den Stuttgarter Flughafen Menschen aus aller Herren Länder einreisen, findet man auch häufig Gegenstände, die uns seltsam oder sonderbar vorkommen. Zum Beispiel gegrilltes Rattenfleisch oder ein mit Fellansatz verzierter Zeremonienstab eines afrikanischen Häuptlings.
Weitere Informationen unter www.zoll.de