Gemeinschaftsschule: Baden-Württemberg bekommt eine neue Schulform: Die Gemeinschaftsschule, bei der Kinder von der 1. bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Was halten Sie von diesem Schulkonzept?
Ottmar Hahr, Leiter des Bürgerbüros Bauen der Stadt Reutlingen Foto: pr
8. JULI 2010
Der Reutlinger Altstadt wird bald ein fauler Zahn gezogen - und doch bleiben die Schmerzen: Gegen den Willen der Stadtverwaltung muss jetzt das Haus Metzgerstraße 24 abgerissen werden. Das Gebäude gilt als wichtiger Baustein des Altstadtrahmenplans, dennoch lehnte der Eigentümer über Jahre eine Sanierung durch Investoren ab. Wir sprachen mit Ottmar Hahr, Leiter des Bürgerbüros Bauen, über die Hintergründe.
Herr Hahr, die Stadt Reutlingen hat lange um den Erhalt der Metzgerstraße 24 gerungen. Wie sahen die Bemühungen ihrer Behörde aus?
Ottmar Hahr: Weil wir großes Interesse daran hatten, dieses stadtbildprägende Gebäude zu erhalten, hat unsere Sanierungsstelle mehrfach Kontakte zwischen dem Eigentümer und Investoren vermittelt, die bereits Erfahrungen in der professionellen Sanierung erhaltungswürdiger Bauten in Reutlingen vorweisen können.
Auf diese Weise sind in der Stadt in den vergangenen Jahren einige sehr interessante Objekte entstanden, von denen wir wissen, dass sie sich bei potenziellen Käufern größter Beliebtheit erfreuen nicht nur, weil die geschichtsträchtigen Häuser und Wohnungen einen ganz eigenen Charme besitzen, sondern auch, weil für die Käufer dank der Förderung aus den Sanierungsprogrammen ansehnliche finanzielle Vorteile winken.
Warum kam es letztlich nicht zu einer Einigung?
Ottmar Hahr: Die Verhandlungen zwischen dem Eigentümer des Hauses und den Interessenten scheiterten letztlich am Kaufpreis. Der Zustand des Gebäudes ist mittlerweile sehr schlecht.
Besteht Gefahr für die Passanten in der Metzgerstraße?
Ottmar Hahr: Leider können wir Gefahren für Leib und Leben Dritter angesichts der maroden Statik nicht mehr ausschließen, weswegen das Haus so schnell wie möglich abgerissen werden muss.
Warum wurde erst jetzt ein Statiker mit der Prüfung beauftragt?
Ottmar Hahr: Aus den Unterlagen, die uns vorlagen, ging nicht hervor, wie dramatisch der Zustand des Gebäudes tatsächlich ist. Ein Hinweis aus der Nachbarschaft veranlasste uns, umgehend einen Statiker zu beauftragen, der dann auch innerhalb kürzester Zeit zu dem Ergebnis kam, dass unverzüglich gehandelt werden muss. Das haben wir getan: Wir haben den Eigentümer darauf hingewiesen, dass er ein Abbruchunternehmen beauftragen muss. Das hat er uns auch zugesagt.
Kann der Eigentümer nicht belangt werden? Angesichts der Missachtung seiner Sorgfaltspflicht muss er doch sicher Bußgeld zahlen?
Ottmar Hahr: Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht berechtigt sind, eventuelle Strafen und Haftungsfragen in der Öffentlichkeit zu erörtern.
Was sind jetzt die nächsten Schritte?
Ottmar Hahr: Auch bei einer Neubebauung des Grundstücks hält die Stadt an den vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungszielen fest. Das bedeutet, dass im Bebauungsplan die bisherige Bauflucht und Kubatur entlang der Metzgerstraße festgeschrieben werden. Im Verfahren sind aber nicht nur die öffentlichen Belange wie das Stadtbild in unserer Altstadt - sondern auch die privatrechtlichen Belange zu berücksichtigen. So muss im Verfahren geklärt werden, ob im rückwärtigen Bereich künftig Grenzabstände einzuhalten sind. Die Stadtverwaltung steht vor einem Trümmerhaufen bald sogar ganz wörtlich. Das klingt nicht nach einem Happy End.
Was empfinden Sie jetzt?
Ottmar Hahr: Wir bedauern diese Situation außerordentlich, denn wir hätten die Metzgerstraße 24 wirklich sehr gerne erhalten!